Klage von Petzold gegen TI abgewiesen
Das Sozialgericht München hat die Klage von Dr. Gernot Petzold gegen Honorarkürzungen bei nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen Ärzten abgewiesen. Es sei nicht ersichtlich, dass die einschlägigen Vorschriften gegen die Datenschutzgrundverordnung verstießen.