Was ist der Unterschied aus hausärztlicher Sicht?
Inhaltlich unterscheiden sich Laborleistungen in den einzelnen Gebührenordnungen nur wenig. Große Unterschiede gibt es aber bei der Leistungsabrechnung, je nachdem, ob man nach EBM oder GOÄ in Rechnung stellt. Schon bei der Strukturierung fangen die Unterschiede an.
