Herausgabe von Behandlungsunterlagen künftig immer kostenlos?
Verlangen Patienten Kopien von Behandlungsunterlagen, müssen Ärzte den Aufwand nicht völlig kostenlos betreiben. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht jedoch vor, dass gespeicherte Daten kostenlos herausgegeben werden müssen. Was heißt das für die Praxis?
