Vorerst keine Aussicht auf Übernahme in die Regelversorgung
Seit 1. April ist eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese kaum mehr möglich. Trotz entsprechender Forderungen wird die Telefon-AU wohl vorerst nicht in die Regelversorgung kommen. Offensichtlich gibt es auch in der Ärzteschaft noch keinen Konsens über das Thema.