Ärzte müssen Berufshaftpflicht nachweisen
Bis spätestens zum 20. Juli müssen erstmals alle zugelassenen und ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei ihrer KV eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, erinnert der MEDI-Verbund.