Gesetz legt "Vorabübermittlung" von Abrechnungsdaten fest
Gesundheitsdaten sollten für Forschungszwecke leichter verfügbar sein – diese Auffassung vertritt bekanntermaßen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ (GDNG) soll den Weg ebnen. Der erste Referentenentwurf liegt dem änd nun vor.