Sozialgericht in Hessen widerspricht üblicher Willkür der Prüfgremien
Bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen machen es sich die Prüfgremien einfach: Bei Überschreitung des Wertes der Vergleichsgruppe um mehr als 100 Prozent gibt es eine pauschale Kürzung der Honoraranforderung. Das Sozialgericht (SG) Marburg hät diese Spruchpraxis der Prüfgremien für nicht zulässig. Ein Hoffnungsschimmer?