ePA-Erstbefüllung ist alleinige Aufgabe der Ärzteschaft
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) dafür plädiert, die elektronische Patientenakte nicht von den Krankenkassen, sondern von Ärztinnen und Ärzten erstbefüllen zu lassen. Nur so sei gewährleistet, dass die ePA alle versorgungsrelevanten Informationen enthalte.