Der GOÄ-Multiplikator sollte kein Tabu (mehr) sein
Ein Inkrafttreten der neuen GOÄ ist kurzfristig nicht zu erwarten. Bis dahin gilt es, die vorhandenen Rahmenbedingungen zu nutzen, um ein halbwegs leistungsgerechtes Honorar zu erzielen, rät änd-Autor Dr. Gerd W. Zimmermann.