G-BA klagt gegen BMG-Beanstandung
Der Gemeinsame Bundesausschuss klagt gegen die Beanstandung der Richtlinie zur Ersteinschätzung durch das Bundesgesundheitsministerium. G-BA-Chef Professor Josef Hecken wirft dem BMG unter anderem vor, dass die Beanstandung die aufsichtsrechtlichen Kompetenzen überschreite.
