BSG: Länder dürfen Privatärzte zum Bereitschaftsdienst heranziehen
Auch beim Betrieb einer reinen Privatpraxis dürfen Ärzte von einer Kassenärztlichen Vereinigung zu Bereitschaftsdiensten herangezogen oder an den Kosten beteiligt werden. Das hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt.