Erste Kopie der Patientenakte muss kostenlos sein
Patienten haben Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie ihrer Patientenakte von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden.

Patienten haben Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie ihrer Patientenakte von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden.