Wegfall der Übermittlungspauschalen – ein „Unfall“?
Nachdem der GKV-Spitzenverband die Festlegung der neuen TI-Pauschalen erfolgreich blockiert hatte, musste das BMG eine Ersatzvornahme verfügen. Dabei haben die Kassen offensichtlich einen „Coup“ gelandet. Sie sparen voraussichtlich bei den E-Arztbrief-Übermittlungspauschalen viel Geld, das eigentlich den Vertragsärzten gehört.