Auf Bewährung „entbürokratisiert“
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich eine Änderung der Prüfquoten in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik ab dem 1. Januar 2024 geeinigt.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich eine Änderung der Prüfquoten in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik ab dem 1. Januar 2024 geeinigt.