Keine Angst (mehr) vor Regressen?
Nachdem das Bundessozialgericht entschieden hatte, dass bei einer Überschreitung des Honorardurchschnitts der Vergleichsgruppe um mehr als 100 Prozent eine pauschale Kürzung möglich ist, benutzen die Prüfgremien dies als „Persilschein“, um Honorarkürzungen ohne größeren Aufwand festzulegen. Zumindest in Hessen dürfte damit bald Schluss sein.
