Poolärzte-Urteil hat keinen allgemeinverbindlichen Charakter
Lange wurde sie erwartet, nun liegt sie vor, die schriftliche Urteilsbegründung zum sogenannten Poolärzte-Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 2023. In dieser wird erneut darauf hingewiesen, dass die Entscheidung keinen allgemeinverbindlichen Charakter habe. Den KVen bleibt somit ein gewisser Gestaltungsspielraum.