Niederlage der KBV vorm BSG erhöht Regressgefahr
Das Bundessozialgericht hat die Revision der KBV gegen den Schiedsspruch zu den „Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung“ zurückgewiesen. Damit könnte es für Vertragsärztinnen und -ärzte (sehr) teuer werden, warnt änd-Autor Dr. med. Gerd W. Zimmermann.