Karlsruhe prüft Verbot ärztlicher Zwangsmaßnahmen
Patienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss derzeit immer in einem Krankenhaus geschehen. Das Bundesverfassungsgericht prüft das und nimmt Alternativen in den Blick. Ein Urteil des Ersten Senats wird erst in einigen Monaten erwartet.