Klagen von KV und Kassen abgewiesen
Apotheken dürfen weiterhin pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Eine Kassenärztliche Vereinigung und der GKV-Spitzenverband unterliegen vor Gericht.
Apotheken dürfen weiterhin pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Eine Kassenärztliche Vereinigung und der GKV-Spitzenverband unterliegen vor Gericht.