Ist Kochsalzlösung zur Katheterspülung für den Pflegedienst auf Kasse verordnungsfähig?
1. ist Kochsalzlösung zur Dauerblasenkatheterspülung für den Pflegedienst auf Kasse verordnungsfähig, Kochsalzlösung ist nicht rezeptpflichtig und gilt als Medikament?
2. sind die für eine Blasenspülung benötigten Utensilien wie Handschuhe etc. verordnungsfähig?
3. Ist ein Klysma bei Bettlägrigkeit ohne bekannte Darmerkrankung aber Obstipation auf Kasse verordnungsfähig? Könnte ja ein beginnender Subileus sein?