Der Unterschied zwischen Belegarzt und Konsiliar- bzw. Honorararzt ist rechtlich erheblich
...das machen sich die Versicherer zu einfach, denn der Unterschied zwischen Belegarzt und Konsiliar- bzw. Honorararzt ist rechtlich erheblich und müsste sich endscheidend auf eine Versicherungsprämie auswirken. Bei belegärztlicher Tätigkeit haftet der Arzt sehr weit, denn es besteht (im Unterschied zum Honorararzt) ein Behandlungsvertag zwischen ihm und dem Patienten. Beispiele: Der Belegarzt haftet für unzureichende sachliche und personelle Ausstattung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2004). Der Belegarzt hat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass ..... und hier ist nahezu alles aufzulisten. Einschränkungen gibt es hinsichtlich des Krankenhauspersonals. Hier haftet der Belegarzt nur dann, wenn er dem Personal "falsche" Anweisungen gibt; Unterlassungen von Anweisungen oder fehlende Überwachung sind allerdings auch dem Belegarzt zuzurechnen. Er haftet auch für seine Bereitschaftszeit, also auch in Abwesenheit - für seinen "Abwesenheitsvertreter"! Diese Ärzte sind im Rahmen der belegärztlichen Behandlung quasi seine Erfüllungsgehilfen...
