Ärztekammer Südbaden mit den Nerven am Ende: 5000 Euro Beitragsbescheid
... Sehr geehrter Herr Doktor, zum Zwecke Ihrer Beitragsfreisetzung waren Sie gebeten, Angaben über Ihre Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit zu machen und diesbezügliche Nachweise beizufügen(§4 Beitragsordnung der LÄ - BW). Nachdem Sie trotz unserer Erinnerung Ihrer Nachweispflicht (§ 4 Abs. 2 Beitragsordnung) leider nicht nachgekommen sind und auch nicht um ein Zurückstellen Ihrer Beitragsfestsetzung (§5 Abs. 4 2 Beitragsordnung) gebeten haben, müssen wir Ihren Kammerbeitrag hiermit auf 5.000,00 EUR festsetzen. Ihr Beitrag wird mit Zugang dieses Bescheides fällig und ist binnen eines Monats an die zuständige BZÄK zu entrichten(§ 5 Abs. 2 Beitragsordnung). Sollten Sie gegen diesen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen wollen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass er keine aufschiebende Wirkung hat (§ 9 Satz 2 Beitragsordnung), d.h. Sie sind gleichwohl verpflichtet, den Beitrag binnen eines Monats zu entrichten. MfG Beauftragter des Haushaltsausschusses Bezirksärztekammer Südbaden P.S.Kurz vor der Heiligen Nacht 2009 besuchte ich den Chef der Buchhaltung der ÄK Freiburg. Ein nettes Gespräch bei duftendem Kaffee. Die Einkünfte des Jahres 2009 wurden akribisch fotokopiert. Kurz danach die erlösende Nachricht: Erlass des Beitrages fürs 2009 (Härtefallregelung). Die Steuererklärung 2008 (Praxisauflösung auf eigene Kosten) liegt trotz mehrerer "Mahnungen" beim Steuerberater nicht vor- bis heute. ...
