AU vom Privatarzt auch für Kassenpatienten gültig?
Krankschreibungen auf privatem Formular wurden bisher von allen Kassen und Arbeitgebern akzeptiert. Nun stellt sich eine Kasse und der Arbeitgeber quer, es wird eine AU vom Vertragsarzt verlangt. Wie ist die rechtliche Situation? Hat der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer keine Wahlfreiheit des Arztes? Sind Krankschreibungen vom Privatarzt nicht gültig? Müssen spezielle Formulare verwendet werden? Oder gibt es hier einfach nur eine gesetzliche Lücke, die nicht geregelt wurde? Wer hat Informationen?