Die Legende der Nr. 415 GOÄ ist eindeutig
... Herrn Kollegen Schulze ist zuzustimmen, die Legende der Nr. 415 GOÄ ist eindeutig. Auch bei Gemini führen Sie nur eine (1) Ultraschalluntersuchung im Rahmen der MuVo durch. Die obligate Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung ist auf die Gesamtheit der Untersuchung und nicht auf einen Feten bezogen. Im Falle der zulässigen Mehrfachberechnung müsste es heißen: "Ultraschalluntersuchung eines Feten im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge...". Da nach § 5(2) GOÄ die Höhe der Gebühr u.a. auch nach dem Zeitaufwand "nach billigem Ermessen" zu bestimmen ist, kann bei ...