Abrechnung der GOÄ-Ziffer 657 neben der 651: Wie machen es die Kollegen?
Die Abrechnung der Vektorkardiographie (GOÄ 657) neben dem EKG (651) ist in letzter Zeit immer wieder Anlass für Diskussionen mit Unternehmen der PKV, v.a. der KVB und Postbeamten-KK. Es wird fälschlicherweise behauptet, die 657 sei neben der 651 nicht abrechenbar oder nur in begründeten Fällen abrechenbar und es werden schriftliche Begründungen der Abrechnung erwartet. Wie beurteilen Sie diesen Vorgang? Wie verhalten Sie sich in solch einem Fall?