TI-Verweigerern droht Ausschluss aus vertragsärztlicher Versorgung
Ab dem 1. Januar 2026 riskieren Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die sich bewusst gegen den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) stellen, perspektivisch ihren Ausschluss aus der vertragsärztlichen Versorgung. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) deutlich gemacht.
