Privileg der niedergelassenen Ärzte fällt
Um Verzögerungen bei nachstationären Behandlungen zu vermeiden, sollen Krankenhäuser den entlassenen Patienten Arznei- und Hilfsmittel selbst verordnen dürfen. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt. Außerdem wurde in der „Weihnachtssitzung“ des G-BA ein sektorenübergreifendes Qualitätsmanagement beschlossen.