Köhler muss halbes Jahresgehalt zurückzahlen
Drastischer hätte das Urteil nicht ausfallen können. Die KBV besiegt vor Gericht ihren Ex-Chef. Mit „verwerflicher Gesinnung“ habe dieser sich Extra-Gelder zugeschanzt, urteilt das Gericht. Kein gutes Zeichen für weitere Prozesse, die Köhler noch überstehen muss.