Ehemalige KBV-Personalchefin scheitert vor Gericht
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklage der ehemaligen Leiterin „Personal und Organisation“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgewiesen. Sie hatte die Höhe der Vergütungen und Ruhegehälter der Mitarbeiter anhand der getroffenen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen festzulegen – auch die ihres Ehemannes, Ex-KBV-Chef Dr. Andreas Köhler.