GBA muss transparenter werden
Die Namen der Mitglieder von Unterausschüssen müssen veröffentlicht werden, urteilten die Richter. Die Kläger zielten auch darauf ab, dass KBV und Kassen zu wenig Expertise in das Verfahren einbringen.

Die Namen der Mitglieder von Unterausschüssen müssen veröffentlicht werden, urteilten die Richter. Die Kläger zielten auch darauf ab, dass KBV und Kassen zu wenig Expertise in das Verfahren einbringen.