„Gebühren stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand“
Kritik an der aktuellen Vergütung der ärztlichen Leichenschau übt Prof. Frank Ulrich Montgomery in seiner Rolle als Präsident der Ärztekammer Hamburg. Denn neben Nr. 100 GOÄ und dem Wegegeld kann keine weitere Gebühr in Rechnung gestellt werden, haben Gerichte entschieden.