Werbegeschenke dürfen höchstens einen Euro kosten
Werbegeschenke von Pharmaunternehmen an Apotheker und Ärzte dürfen den Wert von einem Euro nicht überschreiten. Das betont das Oberlandesgericht Stuttgart in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.
Werbegeschenke von Pharmaunternehmen an Apotheker und Ärzte dürfen den Wert von einem Euro nicht überschreiten. Das betont das Oberlandesgericht Stuttgart in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.