Angebotspreis darf nicht höher als Erstattungspauschale sein
Bei der Bestellung der Komponenten für die Telematik-Infrastruktur sollten Praxen darauf achten, dass Erstattungs- und Angebotspreise übereinstimmen. Darauf weist die KBV hin.
Bei der Bestellung der Komponenten für die Telematik-Infrastruktur sollten Praxen darauf achten, dass Erstattungs- und Angebotspreise übereinstimmen. Darauf weist die KBV hin.