„Das DVG ist ein gangbarer Weg in der Nutzenbewertung“
Das „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) ist ein gangbarer Weg für die Nutzenbewertung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Davon ist zumindest der Professor Dr. Jürgen Wasem überzeugt. Risiken sieht der Gesundheitsökonom in der Erprobungsregelung und der Einflussnahme durch das BMG.