GOÄ-Faktor sollte Corona-Belastung widerspiegeln
Der Praxisbetrieb zu Corona-Zeiten bringt Erschwernisse mit sich. Um Mitarbeiter, Patienten und sich selbst vor einer Infektion zu schützen, sind die Ärzte gezwungen, ihre Versorgungsprozesse umzustellen. Nach Auffassung des SpiFa sollte dem auch bei der GOÄ Rechnung getragen werden.