"Müssen wir das in jedem Einzelfall geschehen lassen?"
Zwar hat der G-BA entschieden, dass ab heute bei Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege keine AU lediglich nach telefonischer Anamnese mehr ausgestellt werden darf. Doch müssen die Praxen der Vorgabe in jedem Fall folgen? Der Bayerische Hausärzteverband hat da so seine eigene Interpretation.