G-BA verlängert Ausnahmeregel nochmals
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Mittwoch die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nochmals um zwei Wochen verlängert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Mittwoch die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nochmals um zwei Wochen verlängert.