Schwerwiegende „Rechtsfehler“ führten zum Freispruch
Gravierende „Rechtsfehler“ haben zum Freispruch von vier früheren Berliner KV Funktionären vom Vorwurf der Untreue durch die 28. Kammer am Landgericht Berlin geführt. Das schreibt der 5. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) in seiner jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung.