„Auffrischimpfungen in die vertragsärztliche Regelversorgung übernehmen“
Mögliche Corona-Auffrischungsimpfungen lassen sich problemlos in den Versorgungsalltag der Arztpraxen integrieren, sagt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Dabei müssten allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein.