„Langsam wird der niedergelassene Bereich ausgehungert“
Die nachträgliche Bereinigung der Ärztehonorare um Effekte des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) könnte die Ärzte in Brandenburg rund sieben Prozent der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung kosten. Davon geht der Brandenburger KV-Chef Noack aus.