Wird die Arztpraxis noch mehr bürokratisch belastet?
Was wir bisher nur im Rahmen der SARS-CoV 2 Pandemie kennen, wird jetzt in einem Bereich unserer Praxistätigkeit zum Standard. Die telemedizinische Heilmittelbehandlung (Videotherapie) wird künftig zum Leistungskatalog der GKV. Das klingt harmlos, macht aber möglicherweise ein Umdenken bei der Heilmittelverordnung notwendig.