Einige Sonderregelungen könnten trotzdem fortbestehen!
Die meisten Corona-Sonderregelungen des G-BA sind nicht durch das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite am Donnerstag, dem 25. November 2021 betroffen. Bereits im September wurden die meisten Regelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.