eRezept muss warten, eAU wird „fakultativ“ scharf geschaltet
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Testphase für das eRezept auf unbestimmte Zeit verlängert, die eAU hingegen bleibt offiziell Pflichtanwendung. Was bedeutet das für die Praxen?
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Testphase für das eRezept auf unbestimmte Zeit verlängert, die eAU hingegen bleibt offiziell Pflichtanwendung. Was bedeutet das für die Praxen?