Einzelfall-Prüfung bei mehr als 20.000 Beschäftigten
Für mehr als 20.000 Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen steht eine Einzelfall-Prüfung durch das Gesundheitsamt zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht an.
Für mehr als 20.000 Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen steht eine Einzelfall-Prüfung durch das Gesundheitsamt zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht an.