Wirbel um den Hausarztvermittlungsfall
Der Gesetzgeber hat die Neupatientenregelung durch einen Überweisungsvorbehalt ersetzt – und so etwas etabliert, was es bisher nur bei der HzV gibt: Die Verhinderung einer unkontrollierten Inanspruchnahme fachärztlicher Leistungen durch den „mündigen“ Patienten, meint Dr. Gerd W. Zimmermann in einem Kommentar.