Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen
Heilpraktiker dürfen ihren Patienten kein Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten entnehmen. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt bestätigt.

Heilpraktiker dürfen ihren Patienten kein Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten entnehmen. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt bestätigt.