Erste KV macht Notfallpraxen dicht
Poolärzte im Bereitschaftsdienst sind nicht automatisch selbstständig und unterliegen damit der Sozialversicherungspflicht, entschied das Bundessozialgericht am Dienstag. Die Reaktionen aus der Ärzteschaft ließen nicht lange auf sich warten. Die KV Baden-Württemberg schmeißt ihre Poolärzte raus und schließt acht Notfallpraxen.