Praxisbesonderheiten sofort im Prüfungsverfahren geltend machen
Die angekündigte Entbudgetierung der hausärztliche Honorare wird man mit „einem lachenden und einem weinenden Auge“ sehen müssen. Da die Kassen dann die angeforderten Honorare unbudgetiert und nicht mehr mit befreiender Wirkung zahlen müssen, werden sie in den Prüfgremien vermehrt Regressanträge stellen.