Auch die „Kinder-AU" wird angepasst
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf Anpassungen im Formular 21 „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" geeinigt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf Anpassungen im Formular 21 „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" geeinigt.