Vereinbarung zur Qualitätssicherung in einigen Punkten geändert
Ab 1. Oktober 2024 gilt eine angepasste Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Ultraschalldiagnostik. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt. Dr. med. Gerd W. Zimmermann erklärt, was sich ändert.